Strafrecht

Sie sind auf der Suche nach einem erfahrenen Strafverteidiger in Xanten? Seit 25 Jahren vertrete ich meine Mandaten in allen strafrechtlichen Belangen zuverlässig und unmittelbar bei Bedarf. Gerne übernehme ich auch Ihren Fall schnell und kostentransparent, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt Sie einer anwaltlichen Vertretung bedürfen.

 


Ob zu Beginn oder im Verlauf eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens, bei Verhaftung oder Durchsuchung oder vor der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung: Sie können sich auf meinen kompetenten, sorgfältigen und jederzeit inhaltlich für Sie nachvollziehbaren Rechtsbeistand verlassen.

 

 

 Dabei vertrete ich alle Bereiche im Strafrecht, u.a.

 

- Allgemeines Strafrecht
- Jugendstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Bußgeldverfahren

 

 

Für Strafrechtsverfahren gilt generell: Ein Anwalt sollte so früh wie möglich hinzugezogen werden, um von Anfang an für ein faires Verfahren zu sorgen und dem Mandanten seine juristischen Möglichkeiten im Zusammenhang mit den verschiedenen Straftatsbeständen bewusst zu machen. Letzteres gilt vor allem für den Umgang mit Polizei und Staatsanwaltschaft im Zuge der Ermittlungen. Aber auch während eines laufenden Strafverfahrens, das etwa einen anderen als den von Ihnen erwarteten Verlauf nimmt, können Sie mich jederzeit beratend oder zur Verteidigungsübernahme hinzuziehen.

 

 

Sollte es bereits zu einer Hausdurchsuchung oder einer Verhaftung gekommen sein, oder steht eines von beidem an, sollten Sie sich dringend und sofort einen Anwalt nehmen. Bis zum Eintreffen des Strafverteidigers Ihrer Wahl (und darüber hinaus) ist es in jedem Fall Ihr Recht als Beschuldigter, gegenüber den ermittelnden Organen zu schweigen. Von diesem weitreichenden Schweigerecht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen, unabhängig davon, ob Ihnen Anderes suggeriert wird. Das Strafrecht sichert Ihnen uneingeschränkt zu, gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und in eingeschränktem Maße auch dem Strafgericht keine Aussagen zur Sache machen zu müssen.

 

 

Auch falls Sie bisher lediglich die Vorladung zu einer polizeilichen Beschuldigtenvernehmung erhalten haben, sollten Sie ebenfalls einen Anwalt für Strafrecht kontaktieren, bevor Sie sich mit der Polizei in Verbindung setzen. Ich werde in diesem Fall mit Ihnen detailliert besprechen, wie sinnvoll eine Kontaktaufnahme und Aussage sein kann, und welche Konsequenzen sie für Sie haben könnte.

 

Bitte kontaktieren Sie uns unter: